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Lotswesen

Die GDWS ist Aufsichtsbehörde für das Seelotswesen in den sieben Seelotsrevieren:

  1. Ems
  2. Weser I
  3. Weser II
  4. Elbe
  5. Nord-Ostsee-Kanal I
  6. Nord-Ostsee-Kanal II, Kieler Förde, Trave und Flensburger Förde
  7. Wismar, Rostock und Stralsund

Lotsenschiffe versetzen die Lotsen auf andere Schiffe Lotsenschiff Lotsenschiff

Die derzeit 800 deutschen Seelotsen, die sich in sieben Brüderschaften organisieren, sorgen rund um die Uhr mit einer professionellen Beratung der Schiffsführung in schwierigen Gewässern für die Sicherheit der Schifffahrt und damit für einen stetigen Zulauf zu den deutschen Seehäfen. Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Ausübung der Rechtsaufsicht über die Selbstverwaltungsangelegenheiten der einzelnen Lotsenbrüderschaften in den Seelotsrevieren. Die Satzungen und die Börtordnungen der Brüderschaften bedürfen der Genehmigung der GDWS. Weiterhin erarbeitet die GDWS Vorschläge für Änderungen der Regelungen des Seelotswesens und ist selbst verantwortlich für das Erlassen der Revierlotsverordnungen.

Nach dem Seelotsgesetz erhebt die GDWS die Lotsabgaben und die Lotsgelder. Die Lotsabgabe dient dem Erhalt der see- und landseitigen Infrastruktur des Lotswesens, das Lotsgeld ist das Einkommen der Seelotsen.

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Lotse steigt vom Lotsenschiff auf ein Containerschiff Lotsenversetzung Lotsenversetzung