Navigation und Service

Abgaben für Sportboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal

Alle Fahrzeuge, die den Nord-Ostsee-Kanal befahren, müssen nach der NOK-Befahrungsabgabenverordnung die Befahrungsabgaben bezahlen.

Ab dem 15.03.2024 ist es nach Abschluss des einjährigen Pilotprojektes möglich, dass die Befahrungsabgaben der Sportboote für das Befahren des NOK im Voraus online bezahlt werden können. Auf der Internetseite finden Sie weitere Informationen.

Weiterhin bleibt die Möglichkeit bestehen direkt vor Ort in Kiel-Holtenau an den Kassenautomaten zu zahlen.