Navigation und Service

Aktuelle Einschränkungen an vier Fährstellen

Datum 19.01.2021

Einschränkungen für Fahrzeuge über 30 Tonnen Gewicht an den Fährstellen Brunsbüttel, Ostermoor, Burg und Hochdonn. Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme. Die Ergebnisse einer 2020 durchgeführten Bauwerksinspektion machen diese Maßnahme nötig. Wir wollen damit etwaige Schäden durch schwere LKW o.ä. sicher vermeiden. Unser Ziel ist es, irreversible Schäden am Bauwerk (am Fähranleger) zu verhindern.

Lageplan der Fährstellen am NOK Lageplan Fährstellen Querungsmöglichkeiten entlang des NOK

Anlässlich einer regelmäßigen Bauwerksprüfung wurden an fünf von 14 Fähranlagen am NOK größere Schäden festgestellt. Die betroffenen Fähranleger weisen hohe Abrostungsraten an Gründungselementen (Spundwänden) auf.

Wir beurteilen die Fähranlagen gemeinsam mit spezialisierten Ingenieurbüros, unter anderem auf der Grundlage statischer Berechnungen. Die Ergebnisse der Inspektion ergaben die Notwendigkeit, an den Fährstellen Brunsbüttel, Ostermoor, Kudensee, Burg und Hochdonn eine Verringerung der zulässigen Gebrauchslast von 38 t auf 30 t zum Schutz der Anlagen durchzuführen. Da nur die Anleger betroffen sind, können die Fähren weiterhin mit 45 t bzw. 100 t (in Brunsbüttel) beladen werden.
An der Fährstelle Kudensee konnten die Einschränkungen inzwischen aufgehoben werden.

Diese Schutzmaßnahmen betreffen sehr schwere LKW bzw. ähnliche Fahrzeuge. Da eine Überlastung der Fähranleger verhindert werden muss, damit tragende Bauteile keinen dauerhaften Schaden nehmen. Wir möchten größere Einschränkungen unbedingt vermeiden.
Die o.g. Fährstellen dürfen somit von Fahrzeugen über 30 t Gewicht nicht mehr genutzt werden. Sie müssen in diesen Bereichen auf die Kanalbrücken ausweichen, dies kann einen Umweg bedeuten. Für Fahrzeuge, die weniger als 30 t wiegen, bestehen allgemein keine Einschränkungen.

Die Fährstellen Höhenhörn, Fischerhütte, Oldenbüttel, Breiholz, Nobiskrug, Sehestedt und Landwehr sind nicht betroffen. Die Fährstelle Kudensee ist nicht mehr betroffen.

Eine entsprechende Beschilderung der Fährstellen und der Zuwegungen ist mit den zuständigen Verkehrsbehörden abgestimmt und am 02.02.2021 in Burg und Hochdonn sowie am 03.02.2021 in Brunsbüttel und Ostermoor erfolgt.

Durch weitere Untersuchungen der betroffenen Anlagen und weitere statische Beurteilungen verfolgen wir das Ziel, den notwendigen Sanierungsumfang zu ermitteln und die Durchführung von konkreten Baumaßnahmen auszuarbeiten. In diesem Zuge werden wir auch die Schutzmaßnahmen, die wir aktuell zum Erhalt der vorhandenen Anlage unverzüglich treffen mussten, fortlaufend neu bewerten.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die festgestellten Schäden zu längerfristigen Einschränkungen auch infolge der dann notwendigen Bauaktivitäten führen. Über den Fortgang der Arbeiten werden wir auf dieser Internetseite informieren.

Fähre Oppeln Fähre Oppeln Die Fähre Oppeln am Fähranleger Burg