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Schleusenbetriebsverordnung und Hinweise für
das Betreten der Schleusenanlagen Kiel und Brunsbüttel

Die Schleusenanlagen Kiel-Holtenau und Brunsbüttel sind Betriebsgelände. Vom Schleusenbetrieb gehen Gefahren aus (zum Beispiel können Schiffsleinen reißen und unkontrolliert durch die Luft fliegen). Jede Person, die das Gelände betritt, muss sich des erhöhten Gefahrenpotentials auf der Schleusenanlage wie auf jedem Betriebsgelände bewusst sein und sich entsprechend verhalten. Die Verhaltensregeln sind unter anderem in den nachstehenden Dokumenten veröffentlicht.

Zum Beispiel ist die Beschilderung auf der Schleusenanlage zu beachten siehe: Betretungsordnung
So machen Stopp-Schilder sowie akustische Warnsignale (Klingel) und optische Warnsignale (orangefarbenes Drehlicht) darauf aufmerksam, wenn sich ein Schiebetor in Bewegung setzt. Das Schiebetor darf dann nicht mehr betreten werden. Auch das Mitfahren auf einem Schiebetor ist aus Sicherheitsgründen verboten!

Betretungsordnung

Schleusenbetriebsverordnung

Flyer mit Hinweisen für den Aufenthalt auf dem Schleusengelände in Kiel-Holtenau.

Hinweise für den Aufenthalt auf dem
Schleusengelände in Kiel-Holtenau (PDF)

auf Deutsch und auf Englisch

Flyer mit Hinweisen für den Aufenthalt auf dem Schleusengelände in Brunsbüttel

Hinweise für den Aufenthalt auf dem
Schleusengelände in Brunsbüttel (PDF)

auf Deutsch und auf Englisch

Weiteres zum Thema: Schleusenanlage Kiel-Holtenau