Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal
Hinweise zur Benutzung des Fußgängertunnels Rendsburg
Die ordnungsgemäße Nutzung des Tunnels und seiner Anlagen wie den Fahrtreppen und Fahrstühlen wird durch die entsprechende Beschilderung und/oder Piktogramme geregelt. Anweisungen des Tunnelpersonals sind zu befolgen.
Es ist erlaubt, auch Mofas und Roller über den Fahrstuhl zu transportieren, sofern der Platz dies hier zulässt.
Fahren mit Verbrennungsmotor ist im Tunnel nicht gestattet, bitte solche Fahrzeuge schieben.