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Die Eisenbahnhochbrücke Rendsburg
und ihre "Eiserne-Lady"

01 Auf dem Weg von Brunsbüttel nach Kiel bei Kanal-Km 62,664: Die Eisenbahnhochbrücke in Rendsburg

Im Zuge der 1. Kanalerweiterung 1907 bis 1914 wurde anstelle der eingleisigen Drehbrücken, für die Überführung des Eisenbahnverkehrs der Strecke Hamburg - Flensburg, die noch heute im Betrieb befindliche Eisenbahnhochbrücke geplant und anschließend in den Jahren 1911 bis 1913 erbaut. Um die für die Schifffahrt erforderliche, lichte Durchfahrtshöhe von 42 m unterhalb der Hauptbrücke zu garantieren mussten 2.200 m lange Erddämme auf der Südseite aufgeschüttet, 2.200 m lange Stahlrampen und eine ca. 4,5 km lange als Schleife geführte Rampe auf der Rendsburger Seite gebaut werden.

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und in unserer Bröschüre
'100 Jahre Eiserne Lady'

Die Gemeinde Osterrönfeld verlor dadurch den innerörtlichen Bahnhof. Dieser wurde außerhalb des Dorfes, auf dem südlichen Anfahrdamm neu angelegt. Durch den weiteren Weg zum Bahnhof wurde die Nutzung der Eisenbahn für die Dorfbevölkerung beschwerlich. Das Kaiserliche Kanalamt sah als Wiedergutmachung für die Osterrönfelder den Bau einer Schwebefähre vor. Diese wurde ziemlich genau 2 Monate nach Inbetriebnahme der Eisenbahnhochbrücke am 02. Dezember 1913 in Dienst gestellt.

Im Kreisblatt, dem amtlichen Organ des Landrats des Kreises Rendsburg, vom 14. Juni 1913 steht zur täglichen Betriebsaufnahme der Schwebefähre folgendes geschrieben: "Bei den örtlichen Verhandlungen hat der Präsident des Kaiserlichen Kanalamts mit Rücksicht auf den früheren Verkehr der ihre Arbeitsplätze in Büdelsdorf aufsuchenden Arbeiter und zur Ermöglichung eines zeitigen Transports der Milch nach Rendsburg den Beginn des Fährbetriebs auf morgens 5 Uhr, wie er unter 2 des entscheidenden Teils dieses Beschlusses auferlegt worden ist, zugesagt." (Im Entwurf war damals der Beginn des Fährbetriebs für 5:30 vorgesehen.) "Den Wünschen der Einwanderheber entsprechend den Betrieb der Schwebefähre für die ganze Nacht aufzuerlegen, ist rechtlich unzulässig, da die Schwebefähre keinen Ersatz für bestehende Anlagen bildet, ihre Einrichtung vielmehr von der Kanalverwaltung ohne rechtliche Verpflichtung zugesagt ist".