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Verkehrsinfo Fähren

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Auf dieser Seite finden Sie dauerhaft gültige Informationen zum Fährverkehr. Unplanmäßige Behinderungen und Ausfälle werden auf dieser Seite nicht angezeigt.

Kurzfristig gültige Informationen erhalten Sie über den NEWSLETTER. Beachten Sie bitte auch die Durchsagen im Radio (Verkehrsfunk) bzw. die Tagespresse.

01 Fährverkehr an der Fährstelle Sehestedt im Winter

Einschränkungen im Fährverkehr infolge Hochwassers (außergewönlich viel Wind und Regen gleichzeitig) kommen nur sehr selten vor:
Der reguläre, normale Kanalwasserstand liegt bei etwa 4,8 m am Pegel. Ab einem Kanalwasserstand ab ca. 5,20 / 5,30 m am Pegel können nur noch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht transportiert werden, ab ca. 5,30 / 5,40 m am Pegel muss der Fährbetrieb für Kraftfahrzeuge ganz eingestellt werden. Die Fähren können dann ihre Anleger nicht mehr erreichen. In diesen - sehr seltenen - Fällen wird dann ein Notanleger angefahren. Über diesen Notanleger können jedoch nur Fußgänger und Radfahrer die Fähre nutzen. Da Wasserstände im Kanal je nach Wetterlage (Wind, Regen) schwanken, ist erfahrungsgemäß die Fährstelle Breiholz häufig die erste und die Fährstelle Nobiskrug die letzte Fähre, die von hochwasserbedingten Einschränkungen betroffen ist. Informationen zu den Pegelwasserständen im Kanal siehe Pegelonline Die Einschränkungen sind in der Regel von nur kurzer Dauer (je nach Wetterlage). Weitere Informationen zur Wasserbewirtschaftung des NOK siehe auch Entwässerung des NOK
Motorradfahrer und Motorradfahrerinnen auf NOK-Fähren
In der Dienstanweisung für das Fährpersonal wird darauf hingewiesen, dass Motorradfahrer/ -fahrerinnen nach Möglichkeit auf der Fähre vorne positioniert werden sollen, damit der Fahrer / die Fahrerin die womöglich auf das Motorrad einwirkenden Bewegungen der Fähre frühzeitig im Blick haben und sich darauf einstellen kann. Derartige Bewegungen können beim Anlegemanöver auftreten oder auch wenn die Fähre z.B. die Heckwelle eines vorbeifahrenden Schiffes passiert.
Daher kann es durchaus vorkommen, dass der Fährdecksmann beim Boarding Motorradfahrer für die sichere Überfahrt an der Schlange vorbei winkt um sie dann auf der Fähre ganz vorne an Bord zu platzieren.
Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass Motorradfahrer auch ohne Aufforderung des Fährdecksmannes an der wartenden Autoschlange vorbei auf die Fähre fahren. Zu dieser Problematik fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Ortstermine mit Vertretern der Verkehrsaufsicht sowie der Polizei statt.
Die Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung beschränkt sich auf den Bereich von der Fähre bis zur Landschranke. Fehlverhalten von Motorradfahrern vor der Schranke im Bereich der Straße können bzw. dürfen daher nicht durch die Fährbesatzung geahndet werden. Dies obliegt der Straßenverkehrsbehörde mit der Verkehrspolizei.
Informationen zu den Fährzeiten und Fahrplänen finden Sie - hier...

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