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Unsere Fähren

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01 Quelle: WSA NOK

14 Fähren queren den Nord-Ostsee-Kanal und verbinden die beiden Ufer. Die Fährpassagen sind für Fahrzeuge und Personen kostenlos. Grundlage für die kostenlose Querung des Kanals ist die Verpflichtung des Deutschen Reichs, im Rahmen des Baus des Kaiser-Wilhelm-Kanals (Nord-Ostsee-Kanal) in den Jahren 1887 bis 1895 kostenlose Übergänge für die durch den Kanalbau unterbrochenen Verkehrswege bereitzustellen (allgemeiner kreuzungsrechtlicher Grundsatz des Veranlassungsprinzips). Im Rahmen der Planfeststellungsbeschlüsse für den ersten Kanalausbau in den Jahren 1907 bis 1914 wurde dies für sämtliche Fähren neu geregelt, aber grundsätzlich bestätigt. Seitdem besteht ein sog. kreuzungsrechtlicher Ruhezustand.

Wegen des hohen Verkehrsaufkommens sind in Brunsbüttel und Nobiskrug bei Rendsburg zwei Fähren nebeneinander im Einsatz. Zwischen den Kieler Stadtteilen Holtenau und Wik pendelt eine Personenfähre.

Hier finden Sie die Fahrpläne der Holtenauer Personenfähre

Die Fähren am Nord-Ostsee-Kanal sind Binnenschiffe, die standardmäßig über eine Tragfähigkeit von 45t verfügen und bis zu acht Autos befördern. Zwei Voith-Schneider-Propeller sorgen für gute Manövrierfähigkeit. Die Tragfähigkeit der regelmäßig in Brunsbüttel eingesetzten Fähren beträgt 100 Tonnen. Bis zu 21 PKW können gleichzeitig befördert werden.

Die Schiffsführer der Fähren müssen ein nautisches Patent besitzen. Ein Decksmann unterstützt sie beim Be- und Entladen der Wagenfähre.

Die Schwebefähre unter der Rendsburger Eisenbahnhochbrücke ermöglicht rund sechs Meter über dem Wasserspiegel die wohl außergewöhnlichste Überquerung. Sie wird elektrisch angetrieben und transportiert bis zu vier 3,5t schwere Fahrzeuge. Der Maschinist der Schwebefähre benötigt kein nautisches Patent, muss jedoch über Radar- und UKW-Seefunk-Kenntnisse verfügen.

Weitere Informationen zur Schwebefähre, sowie die genauen Fahrzeiten erhalten Sie hier...

FährstellenFährbetriebszeitzulässige
Tragfähigkeit
Brunsbüttel 1. Fähre00:00 - 24:00100 t
Brunsbüttel 2. Fähre Apr.- Okt.05:00 - 23:00100 t
Brunsbüttel 2. Fähre Nov. - Mrz.05:00 - 22:00100 t
Ostermoor00:00 - 24:0045 t
Kudensee00:00 - 24:0045 t
Burg00:00 - 24:0045 t
Hochdonn00:00 - 24:0045 t
Hohenhörn00:00 - 24:0045 t
Fischerhütte06:00 - 22:0045 t
Oldenbüttel
00:00 - 24:0045 t
Breiholz00:00 - 24:0045 t
Rendsburg Schwebefähre April - Sept.05:00 - 23:0014,5 t
Rendsburg Schwebefähre Okt. - März05:00 - 22:0014,5 t
Nobiskrug 1. Fähre00:00 - 24:0045 t
Nobiskrug 2. Fähre Mo. - Sa.06:00 - 20:0045 t
Nobiskrug 2. Fähre So. + Feiert.13:00 - 20:0045 t
Sehestedt00:00 - 24:0045 t
Landwehr00:00 - 24:0045 t
Holtenau-Wik nur Personen
(April - Sept.) Mo. - Fr.
06:30 - 22:00---
Holtenau-Wik nur Personen
(April - Sept.) Sa - So. + Feiert.
09:30 - 22:00---
Holtenau-Wik nur Personen
(Okt. - März) Mo. - Fr.
06:30 - 20:30---
Holtenau-Wik nur Personen
(Okt. - März) Sa - So. + Feiert.
09:30 - 20:30---
Notwendige Wartungen inkl. Kleinreparaturen führen wir soweit möglich nur außerhalb der Hauptverkehrszeit durch. Die täglich erforderliche Maschinenkontrolle erledigt die Besatzung regelmäßig nachts. Treibstoff wird einmal in der Woche zur Abend- bzw. Nachtzeit gebunkert.

02 Quelle: WSA NOK