Navigation und Service

Drohnenflüge

Drohne

Die Genehmigungsbehörde zur Genehmigung von Drohnenflügen (Allgemeine Betriebserlaubnis für unbemannte Fluggeräte) in SH ist der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) – Luftfahrtbehörde.

Die Landesbehörde wird auf Ihren Antrag eine Stellungnahme bei uns, dem WSA NOK, einholen.

Das WSA NOK ist Eigentümer der Bundeswasserstraße zu der auch diverse Liegenschaften links und rechts des Nord-Ostsee-Kanals gehören.

Zurück zum Thema:

Zum Thema