Drohnenflüge
Die Genehmigungsbehörde zur Genehmigung von Drohnenflügen (Allgemeine Betriebserlaubnis für unbemannte Fluggeräte) in SH ist der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) – Luftfahrtbehörde.
Die Landesbehörde wird auf Ihren Antrag eine Stellungnahme bei uns, dem WSA NOK, einholen.
Das WSA NOK ist Eigentümer der Bundeswasserstraße zu der auch diverse Liegenschaften links und rechts des Nord-Ostsee-Kanals gehören.