Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (Wasserstraßenüberwachung)
Viele Aktivitäten und Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen benötigen eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (ssG) nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG).
Zum Beispiel sind die folgenden Anlagen bzw. Maßnahmen in der Regel genehmigungspflichtig:
- Anlegestellen (z.B. Ufertreppen, Pontonanlagen, Schwimmstege, Landebrücken, Anlegebrücken, Schiffsanleger)
- Umschlagsanlagen, Lösch- und Ladestellen, Kaianlagen, Uferveränderungen, Ufermauern, Pieranlagen, Werftanlagen, Fähranlagen, Schlengelanlagen für Schiffe und Sportboote
- Schiffsliegeplätze und ihre Einrichtungen, Leitwerke, Dalben, Festmachebojen, Bojenliegeplätze, Bojenplätze, Bootsanleger, Bootslagehallen, Bootsliegeplätze
- Mündungen von Stichhäfen, Uferdurchstiche und andere Abgrabungen
- Unter- und Überführungen (z.B. Brücken, Tunnel, Düker, Rohrleitungen, Kabel und Freileitungen)
- Schwimmende Anlagen wie Wohn-, Restaurations- und Lagerschiffe
- Badeanstalten, Bootsverleihanstalten, Bootshäuser, Helling- u. Schiffshebeanlagen
- Entnahme- und Einleitungsbauwerke
- Einleitungen von Abwasser, Oberflächenwasser
- Baggerarbeiten/Sandumlagerungen (einschließlich Eggen, Wasserinjektionsverfahren)
- Bergungsarbeiten und andere Baumaßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraße
- Slipanlagen, Sportbootanlagen, Sportboothäfen, Spundwände
- Brückenprüfungen
Ihre geplante Maßnahme zeigen Sie bitte beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt schriftlich an. Die Anzeige muss enthalten:
- den vollständigen Namen und den Wohnsitz des Unternehmens (bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ihren Sitz),
- Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Maßnahme,
- die Unterschrift des Unternehmers oder seines Bevollmächtigten.
Weitere Auskünfte zu strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen erteilen wir Ihnen gern.
Senden Sie bitte Ihren unterschriebenen Antrag mit den Unterlagen an das
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal
Schleuseninsel 2
24159 Kiel
Zentrale E-Mail Anschrift: wsa-nord-ostsee-kanal@wsv.bund.de
Für eine persönliche Abgabe Ihres Antrages erreichen Sie uns am besten nach vorheriger Terminabsprache.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Anfrage per E-Mail nicht als Antrag gelten kann.