Welches Signal gehört zu welcher Verkehrsgruppe (VG)?
Die nachstehenden (und auch weitere zusätzliche Informationen, z.B. über Schallsignale auf dem NOK) finden Sie im ...
Merkblatt für Freifahrer
Flyer "Die Lichtsignale in den Weichen"
Verkehrsgruppe (VG) | Tagessignal am Schiff | Nachtsignal am Schiff | Weichensignal | Bedeutung |
---|---|---|---|---|
Verkehrsgruppe 1
| Flagge 'N' Flagge 'H' | nachts: ein gelbes Rundumlicht am vorderen Mast nachts: keine besondere Kennzeichnung | rot rot rot | Stopp für alle Fahrzeuge |
Verkehrsgruppe 2 (kein Lotse an Bord) Verkehrsgruppe 2 wie VG1 (mit Lotse an Bord) |
Flaggen 'N' über '2' Flagge 'H' | nachts: wie VG 1 = ein gelbes Rundumlicht am vorderen Mast nachts: keine besondere Kennzeichnung | rot weiß rot | Stopp für Fahrzeuge der VG2 und höher |
Verkehrsgruppe 3 (kein Lotse an Bord) Verkehrsgruppe 3 (mit Lotse an Bord) |
Flaggen 'N' über '3' Tag und Nacht: keine besondere Kennzeichnung | nachts: wie VG 1 und VG 2 = ein gelbes Rundumlicht am vorderen Mast Tag und Nacht: keine besondere Kennzeichnung | rot --- --- | Stopp für Fahrzeuge der VG3 und höher |
Verkehrsgruppe 4 (kein Lotse an Bord) Ausnahme! In der Regel haben Schiffe der VG4 einen Lotsen an Bord. Verkehrsgruppe 4 (Schiffe der VG4 sind regelmäßig lotsbesetzt) |
Flaggen 'N' über '4' Zylinder | nachts: wie VG 1, VG 2 und VG 3 = ein gelbes Rundumlicht am vorderen Mast nachts: ein grünes Rundumlicht am Hauptmast (über der Komandobrücke) | rot rot --- | Stopp für Fahrzeuge der VG4 und höher |
Verkehrsgruppe 5 (Schiffe der VG5 sind immer lotsbesetzt) | Zylinder über Ball |
nachts: zwei grüne Rundumlichter übereinander am Hauptmast (über der Komandobrücke) | rot rot weiß | Stopp für Fahrzeuge der VG5 und höher |
Verkehrsgruppe 6 (Schiffe der VG6 sind immer lotsbesetzt) | Ball über Zylinder |
nachts: wie VG5, zwei grüne Rundumlichter übereinander am Hauptmast (über der Komandobrücke) | rot weiß weiß | Stopp für Fahrzeuge der VG6 |
Sonstige: | ||||
Hilfstander III | Zollflagge, zu führen von Handelsschiffen in deutschen Hoheitsgewässern, die nicht zollbehandelt sind. |