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Lotswesen

Lotsen

Sicht von Schiffsbrücke und Lotsenstation Rüsterbergen Oben: Sicht von einer Schiffsbrücke (NOK) Unten: Lotsenstation Rüsterbergen - etwa auf der Mitte der Kanalstrecke

Seelotsen sind Berater der Schiffsführungen. In schwierigen und vielbefahrenen Revieren bringen sie ihre umfassenden Revierkenntnisse und ihre Erfahrung ein. Damit tragen sie einen entscheidenden Teil zur Sicherheit der Schifffahrt bei.

Um Seelotse zu werden, muss man ein Kapitänspatent besitzen und Berufserfahrung vorweisen und eine zusätzliche Ausbildung als Seelotsenanwärter absolvieren. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die GDWS die Bestallung zum Seelotsen. Am Nord-Ostsee-Kanal gibt es zwei Seelotsenbrüderschaften: NOK I in Brunsbüttel, NOK II Kiel/Lübeck/Flensburg in Kiel-Holtenau. Lotsenstationen befinden sich in Brunsbüttel, Kiel-Holtenau und Rüsterbergen.

Die den Kanal befahrenden Schiffe sind zum Teil so groß, dass vom Blickwinkel der Schiffsbrücke aus kein Wasser zu sehen ist. Daher ist gerade in einem engen und stark frequentierten Fahrwasser wie dem Nord-Ostsee-Kanal mit häufigem Begegnungsverkehr und wenigen Ausweichmöglichkeiten eine vorausschauende Beratung des Kapitäns dringend erforderlich. Auch das Ein- und Ausfahren in die bzw. aus den Schleusen in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau ist ein schwieriges Manöver, das einen kompetenten Ratgeber erfordert.

Seelotsen arbeiten nicht im Schichtdienst, sondern in einer Reihenfolge, bei der sich der zuletzt Tätige wieder hinten einreiht (sog. Bört). Die Arbeitszeiten sind abhängig vom Verkehrsaufkommen und daher schwer vorhersagbar. Ihr Verdienst, das Lotsgeld, bemisst sich nach einem behördlich festgelegten Tarif.

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Die Lotsen des Nord-Ostsee-Kanals unterstehen der Aufsicht der GDWS in Kiel, unserer vorgesetzten Behörde. Informationen zum Thema 'Lotswesen' wie auch zu den Abgaben, die für die Passage des Kanals zu zahlen sind, finden Sie im Internetauftritt der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Folgen Sie bitte diesem Link:

Lotswesen
Sportbootinkasso
Kanalsteurertarifverordnung Befahrungsabgaben NOK

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Außer ihrer Lotstätigkeit üben Lotsen an Bord auch die Zollaufsicht und gewisse schifffahrtspolizeiliche Befugnisse aus.

Im Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal sind die Führer aller Schiffe zur Annahme eines Bordlotsen verpflichtet. Hiervon befreit sind Führer von Schiffen der Verkehrsgruppe 1. Führer von Schiffen der Verkehrsgruppe 2 können nach einer erfolgreichen mündlichen Prüfung und Führer von Schiffen der Verkehrsgruppe 3 nach dem Bestehen einer mündlichen und praktischen Prüfung von der Lotsenannahmepflicht für den gesamten Nord-Ostsee-Kanal oder für eine Teilstrecke befreit werden. Die Abnahme der Prüfung und die Erteilung der Freifahrerscheine erfolgt durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, genauer durch den Fachbereich Schifffahrt.

Kanalsteurer

Seit über 100 Jahren gibt es am Nord-Ostsee-Kanal den Beruf des Kanalsteurers. Bei den ersten Kanalpassagen kam es häufig zu Unfällen, die ihre Ursache in den hydrodynamischen Auswirkungen eines engen Fahrwassers hatten. Fast jedes 20. Schiff hatte eine Havarie.

Der Grund: Mit den physikalischen Wechselwirkungen zwischen Schiff und Uferböschung oder auch zwischen sich begegnenden Schiffen und dem dadurch ausgelösten Sog und Schwell kannten und kennen sich die Rudergänger und Kapitäne der Schiffsbesatzungen nicht hinreichend genug aus. Daher beschloss die damalige Kanalbehörde, das Kaiserliche Kanalamt, Schiffe nur noch von zugelassenen Kanalsteurern steuern zu lassen. Damit war die Unfallserie beendet.

Die speziell ausgebildeten Kanalsteurer schlossen sich zum Verein der Kanalsteurer e.V. zusammen und stehen unter der Aufsicht der GDWS.

Auch heute noch ist das Geschick und und die Erfahrung der versierten Kanalsteurer für die sichere Passage des NOK erforderlich, da die Schiffsgrößen zunehmen und die hydrodynamischen Wechselwirkungen sich verstärken.