Navigation und Service

Informationen für die Sportschifffahrt

Damit auch die Sportschifffahrt sicher den Nord-Ostsee-Kanal durchfahren kann, stehen hier Informationen zum Herunterladen bereit.

HINWEISE:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit über Grund auf dem Nord-Ostsee-Kanal beträgt für alle Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände unabhängig von Verkehrsgruppe und Tiefgang ab dem 01.07.2023 12 km/h (6,5 kn).

Seit 15.03.2023 können Befahrungsabgaben der Sportboote für das Befahren des NOK online bezahlt werden.
Auf der Internetseite wsv.webshop.bund.de finden Sie weitere Informationen.

Aus Gründen einer Gefahr für Leib und Leben sowie eine Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist das Stand-Up-Paddling per Allgemeinverfügung vom 20.04.2023 untersagt.

Neben den bekannten Kommunikationswegen wie UKW Kiel-Kanal 4 und die Schleusensignale können Sie jetzt auch über die Telefon-Nr. 0431/3603-152 den Kieler Schleusenmeister direkt erreichen. Den Schleusenmeister in Brunsbüttel erreichen Sie unter der Telefon-Nr. 04852/885-252.

Weitere Hinweise und Tipps für das Durchfahren der großen NOK-Schleuse finden Sie - hier...

Segler in Schleuse Nordkammer der Großen Schleusen Kiel-Holtenau


ThemaLink
Vorübergehende Außerbetriebnahme der Kleinen Schleuse!
Warum die Schleuse außer Betrieb genommen wurde
mehr...
Tipps für das Durchfahren der Großen Schleuse in Kielmehr...
NOK-Befahrungsabgabe für Sportbootemehr...
Interview mit dem Leiter für Schifffahrt beim WSAmehr...
Merkblatt für die Sportschifffahrt auf dem NOKmehr...
Guidance for operators of recreation craft (kiel canal)more...
Sportbootdalben Flemhuder Seemehr...
Was bedeuten die Lichtsignale in den Ausweichstellen?mehr...
Aktuelle Infos über die Verfügbarkeit der Schleusenanlagenmehr...
A4-Broschüre "Sicherheit auf dem Wasser"mehr...
Elektronische Wasserstraßen-Informationsservice ELWISmehr...
Sportbootliegestelle am Tiessenkaimehr...