Informationen für die Sportschifffahrt
Damit auch die Sportschifffahrt sicher den Nord-Ostsee-Kanal durchfahren kann, stehen hier Informationen zum Herunterladen bereit.
HINWEISE:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit über Grund auf dem Nord-Ostsee-Kanal beträgt für alle Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände unabhängig von Verkehrsgruppe und Tiefgang ab dem 01.07.2023 12 km/h (6,5 kn).
Seit 15.03.2023 können Befahrungsabgaben der Sportboote für das Befahren des NOK online bezahlt werden.
Auf der Internetseite wsv.webshop.bund.de finden Sie weitere Informationen.
Aus Gründen einer Gefahr für Leib und Leben sowie eine Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist das Stand-Up-Paddling per Allgemeinverfügung vom 20.04.2023 untersagt.
Neben den bekannten Kommunikationswegen wie UKW Kiel-Kanal 4 und die Schleusensignale können Sie jetzt auch über die Telefon-Nr. 0431/3603-152 den Kieler Schleusenmeister direkt erreichen. Den Schleusenmeister in Brunsbüttel erreichen Sie unter der Telefon-Nr. 04852/885-252.
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