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Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen

Hinweise zur Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge finden Sie in ELWIS zur Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen.

Und so beantragen Sie ein Kennzeichen für Kleinfahrzeuge.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schifffahrtsbüros nehmen viele Aufgaben entlang des Nord-Ostsee-Kanals wahr.
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, damit sichergestellt ist, dass wir Ihr Anliegen zügig bearbeiten können. Terminanfragen für den jeweiligen Dienstort bitte unter:
schifffahrtsbuero-brunsbuettel.wsa-nok@wsv.bund.de
oder
schifffahrtsbuero-kiel.wsa-nok@wsv.bund.de

Sie füllen das Antragsformular aus und erhalten gegen Gebühr entsprechend der Kostenordnung den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen. Bitte denken Sie an alle erforderlichen Dokumente:

  • Kopie von Kaufverträgen
  • Kopie von CE-Erklärung, wenn vorhanden
  • Kopie des Personalausweises

Bitte senden Sie bei Antragsstellung per Post kein Bargeld mit. Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Antrags eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung. Nach Eingang des Gebührenbetrags wird Ihnen Ihr Dokument zugesandt. Die Anträge auf Registrierung können bei allen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern gestellt werden; der regionale Bezug ist nicht gegeben. Über das zugeteilte Kennzeichen wird ein Ausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist.
Bei Beantragung vor Ort beachten Sie bitte das wir in beiden Schifffahrtsbüros nur noch unbar mit den gängigen EC- oder Kreditkarten, auch als elektronische Karte im Handy oder Smartwatch Zahlungen annehmen.


Übersicht
ThemaFür die Antragstellung erforderliche UnterlagenZusendungGebühr gemäß (BMVI-WS-BGebV vom 28.10.2021):
Anmeldung (gilt für Boote die bisher kein KI oder HEI Kennzeichen oder das eines anderen WSA hatten)Antrag und Kopie vom Kaufvertrag sowie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)Post, Mail29,70 Euro
Eigentümerwechsel (gilt für Boote, die bisher mit KI und HEI - Kennzeichen angemeldet waren) Der Original Bootsausweis muss vom Vorbesitzer oder Käufer zurückgegeben werden. Antrag und Kopie vom Kaufvertrag sowie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) und Original- BootsausweisPost, (nur per Mail wenn Original-Bootsausweis bereits zurückgegeben wurde)14,85 Euro
Eintragung einer Änderung * (gilt für Boote die ein KI und HEI- Kennzeichen haben) Rückgabe des Original-Bootsausweises KI und HEI - KennzeichenAntrag und Kopie vom Kaufvertrag sowie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) und Original- Bootsausweisnur Post 14,85 Euro
Ausstellung eines ErsatzausweisesAntrag und Kopie vom Kaufvertrag sowie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) und Erklärung über den Verlust.Post, Mail14,85 Euro
Anmeldung von Jetski (Wassermotorräder)
(gilt für Fahrzeuge die bisher kein KI oder HEI Kennzeichen oder das eines anderen WSA hatten)
Antrag und Kopie vom Kaufvertrag sowie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)Post, Fax, Mailab 68,00 Euro
Bitte beachten: Sonderfahrzeuge wie Jetski haben durch die Anmeldung und Zuteilung eines Kleinfahrzeugkennzeichen keinerlei Berechtigung zum Befahren der Wasserstraße Nord-Ostsee-Kanal.

* Wohnortwechsel oder Namensänderung (z.B. durch Heirat, Umzug u.Ä.) oder technische Änderungen am Fahrzeug (z.B. Motor)

Bitte beachten Sie noch vor Absendung Ihrer Antragsunterlagen unsere Information zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzverordnung.

Hinweis: die Vergabe eines Wunschkennzeichens ist leider nicht möglich, da das System chronologisch arbeitet.

Information und AntragDownload
MerkblattMerkblatt
Antrag auf ein KennzeichenAntrag

Weitere Informationen zum Thema Kleinfahrzeugkennzeichnung finden Sie unter ELWIS

oder Sie wenden sich an den zuständigen Mitarbeiter am Standort Kiel-Holtenau:

bzw. an das zuständige Schifffahrtsbüro am Standort Brunsbüttel:

  • Die vollständigen Adressdaten des WSA Nord-Ostsee-Kanal finden Sie hier...
  • Unsere Merkblätter über die Sportschifffahrt auf dem NOK finden Sie - hier...