Außenbezirk II
Der Außenbezirk Hochdonn ist für die Unterhaltung und den Betrieb seiner Anlagen zuständig. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst den Nord-Ostsee-Kanal von Kkm 10,0 bis Kkm 49,5 sowie den gesamten Gieselaukanal. Dem Außenbezirk sind die Betriebsstellen (Fährstellen und Schleusen) in seinem Zuständigkeitsbezirk zugeordnet. Hierzu zählen:
Fährstellen
- Brunsbüttel
- Ostermoor
- Kudensee
- Burg
- Hochdonn
- Hohenhörn
- Fischerhütte
Oldenbüttel
Brückenbauwerke
- Eisenbahnhochbrücke Hochdonn
- Bahn- und Straßenbrücke Grünental
Schleusen
- Gieselauschleuse
Ausweichen
- Dückerswisch
- Fischerhütte
- Oldenbüttel
- Breiholz
Lösch- und Ladeplätze
- Hohenhörn
- Hochdonn
Für die Aufgabenerledigung betreibt der Außenbezirk Hochdonn den Schirrhof Hochdonn und den Stützpunkt Oldenbüttel.