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Aufgaben VkZ

Die Schleusenmeister müssen die Schiffe mit Hilfe von Informationen über Länge, Breite und Tiefgang sowie Zusammenlegungsverboten von Passagierschiffen und Schiffen mit bestimmten gefährlichen Gütern auf die einzelnen Schleusen (Große und Kleine) verteilen. Weiterhin ist bei der Schleusenbelegungsplanung zu beachten, dass die Schiffe entsprechend ihrer Manövriereigenschaften auf die entsprechende Schleusenseite verteilt werden, um das Aufstoppen und Festmachen in der Schleuse so sicher wie möglich zu machen. Wichtiger Bestandteil bei der Schleusenbelegungsplanung ist darüber hinaus der optimale Einsatz der Schleusendecksleute, die die Schiffsleinen auf die Schleusenpoller haken und so das sichere Festmachen der Schiffe sicherstellen. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Schleusenmeistertätigkeit ist die rechtzeitige Abstimmung seiner Schleusenplanung mit dem sogenannten Lotsausguck. Nur durch diese Information ist eine rechtzeitige Lotsbesetzung auf der Elbe bzw. auf der Kieler Förde sicherzustellen und damit ein schnelles Ein- und Ausschleusen der Schiffe möglich.

Noch während die Schiffe im Zulauf bzw. auf den Kanalreeden sind, planen die jeweils diensttuenden Verkehrslenker unter Berücksichtigung des bereits im NOK befindlichen Schiffsverkehrs für diese Fahrzeuge eine optimale Kanalpassage, mit dem gemeinsamen Ziel alle Schiffe unter Gewährleistung von Sicherheit und Leichtigkeit möglichst schnell durch den NOK zu lenken.

Da der nahezu 100 km lange Kanal aber nicht von allen für den NOK zugelassenen Schiffen zweischiffig befahren werden kann, werden die Fahrzeuge in der jeweiligen Eingangsschleuse bzw. durch das Schiffsdatenerfassungssystem (SDVS) abhängig von Länge, Breite, Tiefgang und transportierter Ladung in 6 unterschiedliche Verkehrsgruppen eingeteilt. Verkehrsgruppe 1 sind dabei die kleinsten und Verkehrsgruppe 6 die größten Fahrzeuge. Zusätzlich zur Einteilung der Schiffe in Verkehrsgruppen besteht der NOK aus normalen und in unterschiedlichen Abständen vorhandenen, erweiterten Abschnitten (Weichen). Je nach dem Ausbauzustand (Breite) der normalen Abschnitte dürfen sich hier Schiffe der VG 3 und 3 oder der VG 3 und 4 uneingeschränkt begegnen. Die jeweilige Begegnungssummenzahl auf diesen "normalen" Abschnitten beträgt dann entweder 6 oder 7. In den sogenannten Weichen ist die Begegnungssumme dagegen nicht eingeschränkt und erlaubt daher, dass sich hier auch zwei Fahrzeuge der höchsten VG 6 begegnen dürfen.

Mit Hilfe der Vorgaben Verkehrsgruppen, Begegnungssummenzahl der jeweiligen Kanalstrecke sowie der fest vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h und kontinuierlich vom Schiffsplanungssystem empfangenen Positionsdaten der Schiffe sind die Verkehrslenker in der Lage für jedes Schiff bereits vor der Einschleusung einen optimalen Passageplan zu erstellen. Dabei steht nicht nur die Passagesicherheit bzw. Leichtigkeit sondern auch die unter den Geschwindigkeitsvorgaben mögliche Schnelligkeit der Passage im Vordergrund. Ein bei dieser Kanalpassageplanung aus Gründen eines Begegnungsverbots auf der normalen Kanalstrecke in eine der 12 Weichen verlegte Schiffpassage wird mit dem letzten Instrument der Verkehrslenkung den Weichensignalen umgesetzt. Durch entsprechende Lichtsignale ist es dabei möglich jede Verkehrsgruppe in einer Weiche aufzustoppen und auf den entsprechenden Gegenverkehr warten zu lassen.