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Kanaltunnel: nächtliche Sperrungen zur Vorbereitung auf vierspurigen Verkehr

Ausgabejahr 2020
Datum 16.01.2020

Im Januar lässt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau (WSA) den Rendsburger Straßentunnel für die im Februar beginnende vierspurige Verkehrsführung vorbereiten. Dazu wird der Tunnel in den Nächten vom 17. auf den 18. Januar, vom 24. auf den 25. Januar sowie vom 31. Januar auf den 1. Februar jeweils von 21:00 bis 5:00 Uhr voll gesperrt. Eine kürzere Sperrung von voraussichtlich sechs Stunden ist für die Nacht vom 28. auf den 29. Januar vorgesehen.

Zunächst steht die Montage von drei Verkehrszeichenbrücken im Bereich der Tunnelzufahrten auf dem Programm. Diese Stahlriegel wurden in Österreich vormontiert und sollen in der Nacht vom 17. auf den 18. Januar am Kanaltunnel jeweils in einem Stück in ihre Position gehoben werden. Da die Brücken alle vier Fahrspuren überspannen, ist eine Vollsperrung unumgänglich.

In der Nacht vom 24. auf den 25. Januar werden Fachfirmen turnusmäßig technische Anlagen im Tunnel warten. Dazu gehören beispielsweise Sensoren der Lüftungsanlage. Außerdem schalten Techniker zeitweise den Strom im Tunnel ab, um die alte Niederspannungshauptverteilung vom Netz abzukoppeln und für den Abbau vorzubereiten. Zudem wird in dieser Nacht der Leitstand vom angestammten Standort am Meesdiek in die Räumlichkeiten umziehen, von denen aus bereits der Fußgängertunnel unter dem NOK überwacht wird. Das Gebäude am Meesdiek soll später abgerissen werden.

In der letzten Januarwoche werden an zwei Terminen (28.-29.01., 22:00-04:00 Uhr und 31.01.-01.02., 21:00-05:00 Uhr) in beiden Röhren des Kanaltunnels zahlreiche technische Komponenten Funktionsprüfungen unterzogen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungen kann der Verkehr dann beginnend im Februar für mindestens zwei Monate vierspurig durch den Tunnel rollen.

Für die Fertigstellung der Betriebs- und Verkehrstechnik einschließlich der zentralen Steuerung wird nach der ab Februar wirksamen vierspurigen Verkehrsführung in der Größenordnung von rund sechs Monaten die wechselseitige Sperrung jeweils einer Tunnelröhre erforderlich. Bis zum Abschluss der Arbeiten an der Betriebs- und Verkehrstechnik wird im Tunnel weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gelten. Noch vor Ende des Jahres 2020 kann der Verkehr dann vierspurig ohne Einschränkungen fließen.

Für den Zeitraum der Vollsperrungen werden die Verkehrsteilnehmer/innen gebeten, über die A7 oder die Fährstelle Nobiskrug auszuweichen. An der Fährstelle Nobiskrug werden bis 01:00 Uhr zwei Fähren fahren, danach eine Fähre.

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